Hallo,
ich wollte mal nachfragen ob der Administrator auch als Benutzer gezählt wird, für den man eine eigene Lizenz braucht. Den Administrator muss es scheinbar geben, ich wollte erst einer anderen Person die Admin-Rechte geben, aber das funktioniert nicht (man kann dann z.B. keine Benutzer verwalten), das kann nur der Administrator.
Würde mich freuen wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
Danke und Gruß
Melanie
Lizenz-Anzahl und Administrator
Moderatoren: Ingrid Weigoldt, Schlesselmann, Amrou, mtimmermann, Robert Schellmann, Thomas Benn
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Titel: Lizenz-Anzahl und Administrator
Hallo,
danke für den Hinweis.
Wir arbeiten mit Act! 9. Weiß jemand, wie es da ist?
Danke und Gruß,
Melanie
danke für den Hinweis.
Wir arbeiten mit Act! 9. Weiß jemand, wie es da ist?
Danke und Gruß,
Melanie
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Je nach dem welche Anzahl höher war = installierte Arbeitsplätze oder Benutzer in der Datenbank.
Genaue Details finden Sie in den jeweiligen Lizenzbedingungen der ACT! Versionen.
Diese finden Sie im Menü unter: ?, Info über ACT! und dann Endbenutzer-Lizenzvertrag.
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Viele Grüße aus Wagenfeld
Guido Sander
Guido Sander
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Hier der Software-Lizenzvertrag aus ACT! 9 (Stand 10/2004):
Nutzungs- und Verwertungsrechte des Anwenders
2.1 Der Anwender ist berechtigt, die Software als Einplatzversion auf einem einzigen Personal- Computer sowie für einen einzigen Nutzer zu installieren. Bei Erwerb einer Mehrplatz- Lizenz gilt das Nutzungsrecht für die vereinbarte Anzahl von Anwendern. Eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung der Software ist unzulässig. Der Einsatz der Software auf einem Server ist nur erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass eine Nutzung von mehr als der vereinbarten Anzahl von Anwendern ausgeschlossen ist.
Nutzungs- und Verwertungsrechte des Anwenders
2.1 Der Anwender ist berechtigt, die Software als Einplatzversion auf einem einzigen Personal- Computer sowie für einen einzigen Nutzer zu installieren. Bei Erwerb einer Mehrplatz- Lizenz gilt das Nutzungsrecht für die vereinbarte Anzahl von Anwendern. Eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung der Software ist unzulässig. Der Einsatz der Software auf einem Server ist nur erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass eine Nutzung von mehr als der vereinbarten Anzahl von Anwendern ausgeschlossen ist.
Viele Grüße aus Wagenfeld
Guido Sander
Guido Sander